
Des Weiteren hat die Geschäftsführung der BBL den finanziell in Bedrängnis geratenen Verein wegen des „Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht (§ 13 Lizenzstatut)“ nach Ziffer 2 des BBL-Strafenkatalogs mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.500 Euro belegt. Grund dieser Strafe war die Tatsache, dass die Verantwortlichen der Köln 99ers den BBL-Gutachterausschuss „über einen nicht unerheblichen Zeitraum über ihre wirtschaftliche Lage im Unklaren gelassen haben“, wie BBL-Geschäftsführer Jan Pommer erklärte. Dies beeinträchtige die Arbeit der mit der Lizenzierung befassten Gremien in einem erheblichen Maße und sei nicht zu tolerieren. „Nach intensiver Auswertung aller relevanten Fakten müssen wir konstatieren, dass eine Regelverletzung begangen wurde. Diese ist unter dem Gesichtspunkt des Fair-Play-Gedankens nicht akzeptabel und somit zu sanktionieren.“
Quelle: Basketball-Bundesliga (BBL)


